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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der VG Ershausen / Geismar

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnisplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.751.000 EUR

1.727.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.825.900 EUR

1.737.400 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-74.900 EUR

-10.000 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung

aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der

Rücklagen auf

-74.900 EUR

-10.000 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

-74.900 EUR

-10.000 EUR

2. im Finanzplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

1.577.000 EUR

1.642.900 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

1.634.400 EUR

1.644.800 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-57.400 EUR

-1.900 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-57.400 EUR

-1.900 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

167.100 EUR

34.700 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

287.200 EUR

40.400 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-120.100 EUR

-5.700 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

200.000 EUR

200.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

200.000 EUR

200.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.944.100 EUR

1.877.600 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

2.121.600 EUR

1.885.200 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-177.500 EUR

-7.600 EUR

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2025

2026

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

200.000 EUR

200.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen

mit Sonderrechnung

Verwaltungsgemeinschaftsumlage

Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar wird auf 194,13 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.

Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar wird auf 210,06 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt.

Gemäß § 128 ThürKO wird hierfür die letzte statistische Einwohnerzahl zum 31.12. vor der letzten Kommunalwahl (am 26.05.2024) zugrunde gelegt.

Feuerwehrumlage

Die Feuerwehrumlage wird auf insgesamt 45,82 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt. Diese setzt sich zusammen aus 38,84 € für laufende Ausgaben und 6,98 € für Investitionen.

Die Feuerwehrumlage wird auf insgesamt 43,81 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt. Diese setzt sich zusammen aus 36,83 € für laufende Ausgaben und 6,98 € für Investitionen.

Gemäß § 128 ThürKO wird hierfür die letzte statistische Einwohnerzahl zum 31.12. vor der letzten Kommunalwahl (am 26.05.2024) zugrunde gelegt.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 15,717 (2025) bzw. 15,717 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

 — 

163.568 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

beträgt zum

31.12.2024

238.862 EUR

31.12.2025

163.962 EUR

31.12.2026

153.962 EUR

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft

Schimberg, den 04.04.2025 — (Siegel)

VG Ershausen / Geismar

Rippel, Vorsitzender

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Schimberg, den 04.04.2025

Rippel, Vorsitzender