Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
1. im Ergebnisplan
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 1.751.000 EUR | 1.727.400 EUR |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.825.900 EUR | 1.737.400 EUR |
| Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -74.900 EUR | -10.000 EUR |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 EUR | 0 EUR |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | 0 EUR | 0 EUR |
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| das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung |
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| aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der |
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| Rücklagen auf | -74.900 EUR | -10.000 EUR |
| die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem |
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| kommunalen Finanzausgleich auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem |
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| kommunalen Finanzausgleich auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf | 0 EUR | 0 EUR |
| die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf | 0 EUR | 0 EUR |
| das Jahresergebnis auf | -74.900 EUR | -10.000 EUR |
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2. im Finanzplan
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf | 1.577.000 EUR | 1.642.900 EUR |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf | 1.634.400 EUR | 1.644.800 EUR |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -57.400 EUR | -1.900 EUR |
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| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 EUR | 0 EUR |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -57.400 EUR | -1.900 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 167.100 EUR | 34.700 EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 287.200 EUR | 40.400 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -120.100 EUR | -5.700 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 0 EUR | 0 EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 0 EUR | 0 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, |
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| fremden Finanzmitteln | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.944.100 EUR | 1.877.600 EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.121.600 EUR | 1.885.200 EUR |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -177.500 EUR | -7.600 EUR |
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| festgesetzt. |
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§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| 2025 | 2026 |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung |
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| wird festgesetzt auf | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und
Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
§ 6
Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen
mit Sonderrechnung
Verwaltungsgemeinschaftsumlage
Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar wird auf 194,13 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.
Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar wird auf 210,06 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt.
Gemäß § 128 ThürKO wird hierfür die letzte statistische Einwohnerzahl zum 31.12. vor der letzten Kommunalwahl (am 26.05.2024) zugrunde gelegt.
Feuerwehrumlage
Die Feuerwehrumlage wird auf insgesamt 45,82 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt. Diese setzt sich zusammen aus 38,84 € für laufende Ausgaben und 6,98 € für Investitionen.
Die Feuerwehrumlage wird auf insgesamt 43,81 € pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt. Diese setzt sich zusammen aus 36,83 € für laufende Ausgaben und 6,98 € für Investitionen.
Gemäß § 128 ThürKO wird hierfür die letzte statistische Einwohnerzahl zum 31.12. vor der letzten Kommunalwahl (am 26.05.2024) zugrunde gelegt.
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 15,717 (2025) bzw. 15,717 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ)
§ 8
Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | — 163.568 EUR |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum |
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| 31.12.2024 | 238.862 EUR |
| 31.12.2025 | 163.962 EUR |
| 31.12.2026 | 153.962 EUR |
§ 10
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft
Schimberg, den 04.04.2025 — (Siegel)
VG Ershausen / Geismar
Rippel, Vorsitzender
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden. | |
Schimberg, den 04.04.2025
Rippel, Vorsitzender