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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungs- und Auslegungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 01-01/25 vom 26.02.25 hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Ershausen/Geismar die Haushaltssatzung 2025/26 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.25 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Landratsamt Eichsfeld hat gemäß §§ 21 Abs. 3 ThürKO mit Schreiben vom 28.02.2025 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt.

3.

Nachdem innerhalb der Frist des § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO keine Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte, wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/26 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

4.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 16.04.25 bis 09.05.25 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 24) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden.

5.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 07.04.2025

Rippel

Vorsitzender