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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Sickerode für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Haushaltssatzung der Gemeinde Sickerode

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

  2026

2027

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

312.400 EUR

310.100 EUR

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

353.800 EUR

333.600 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-41.400 EUR

-23.500 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

 

 

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der Rücklagen auf

-41.400 EUR

-23.500 EUR

 

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

 

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

 

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

 

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

 

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

 

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

-41.400 EUR

-23.500 EUR

2. im Finanzplan

2026

2027

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

291.600 EUR

285.700 EUR

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

311.900 EUR

288.200 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.300 EUR

-2.500 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

 

 

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.300 EUR

-2.500 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

158.300 EUR

110.100 EUR

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

288.000 EUR

109.400 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-129.700 EUR

700 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

15.000 EUR

15.000 EUR

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

18.000 EUR

18.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-3.000 EUR

-3.000 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

464.900 EUR

410.800 EUR

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

617.900 EUR

415.600 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-153.000 EUR

-4.800 EUR

 festgesetzt. 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

2026

2027

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

 

 

auf

15.000 EUR

15.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite

zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen

mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

a) Grundsteuer

 

 

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v.H.

- Grundsteuer B

400 v. H.

400 v.H.

 

 

 

b) Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 (2026) bzw. 0,00 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

923.546 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

936.182 EUR

31.12.2026

894.582 EUR

31.12.2027

871.082 EUR

§ 9

Weitere Angaben

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt für die Gemeinde Sickerode höchstens 36.003 EUR.

Der Investitionskredit wird als Einmalabruf mit dem Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft

Sickerode, den 18.03.2026 

Gemeinde Sickerode (Siegel)

Herz-Schmeck, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.02.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 – 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Sickerode, den 18.03.2026

Herz-Schmeck, Bürgermeisterin