vom: 10.04.2024
Beschlussvorlage:
Zum Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ wurden bei der Bürgerbeteiligung, der Träger öffentlicher Belange und Behörden Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Diese hat der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Bedenken und Anregungen gemäß § 3 Abs.2, § 4 und § 4a BauGB wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage).
Die behandelten Bedenken und Anregungen werden Bestandteil der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“.
Es wurde bekannt gemacht, dass verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen nicht berücksichtigt werden können. Demzufolge besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.
Das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH in Leinefelde-Worbis wird gemäß § 4b BauGB beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben vom Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg beschließt auf der Grundlage des § 2 der Thüringer Kommunalordnung - ThüKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394),
den Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Erschließungsplan als Satzung zum o. g. Bebauungsplan.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeinde Schimberg über das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ für den Bebauungsplan in der vorliegenden Form die Genehmigung zu beantragen.
Dieser Beschluss sowie dann die Erteilung der Genehmigung sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltungen: -
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Schimberg, 10.04.2024
Doreen Mathias-Fromm — (Siegel)
Bürgermeisterin