nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Kella hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2025 den Aufstellungsbeschluss Nr. 27-09/25 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Tobias Wipper Garten- und Landschaftsbau“ der Gemeinde Kella gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Tobias Wipper Garten- und Landschaftsbau“ ist die Schaffung von Lagerflächen für den Garten- und Landschaftsbetrieb.
Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 20.05.2026 bis 22.06.2026.
Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch parallel am Verfahren beteiligt.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.05.2026 bis 22.06.2026 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Tobias Wipper Garten- und Landschaftsbau“ und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Begründung, der Umweltbericht können in der Zeit
vom 20.05.2026 bis einschließlich 22.06.2026
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar
Bauleitplanung - Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
(ershausen-geismar.de)
sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt,
Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
| Sprechzeiten: | |
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kella deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen (Vorentwurf):
| • | Begründung |
| • | Planzeichnung (Rechtsplan) |
| • | Umweltbericht |
| • | Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Kella, 13.05.2026
Silvio Schneider
Bürgermeister