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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dieterode für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

173.500 EUR

173.900 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

195.500 EUR

162.100 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-22.000 EUR

11.800 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung

aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der Rücklagen auf

-22.000 EUR

11.800 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen

aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen

aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

-22.000 EUR

11.800 EUR

2. im Finanzplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

153.200 EUR

152.700 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

159.000 EUR

123.900 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-5.800 EUR

28.800 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-5.800 EUR

28.800 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

29.900 EUR

26.500 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

45.000 EUR

38.500 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-15.100 EUR

-12.000 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.000 EUR

20.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.000 EUR

20.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

203.100 EUR

199.200 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

224.000 EUR

182.400 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-20.900 EUR

16.800 EUR

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 2026

2027

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

20.000 EUR

20.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der

Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 v. H.

300 v.H.

- Grundsteuer B

389 v. H.

389 v.H.

b)

Gewerbesteuer

357 v. H.

357 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 (2026) bzw. 0,00 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2024 beträgt

519.900 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

495.278 EUR

31.12.2026

473.278 EUR

31.12.2027

485.078 EUR

§ 9

Weitere Angaben

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt für die Gemeinde Dieterode höchstens 20.119 EUR.

Der Investitionskredit wird als Einmalabruf mit dem Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Dieterode, den 20.04.2026 (Siegel)

Gemeinde Dieterode

Günther, Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2026 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen

bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4,37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Dieterode, den 20.04.2026

Günther, Bürgermeister