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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schwobfeld für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

253.600 EUR

214.300 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

241.500 EUR

216.300 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

12.100 EUR

-2.000 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für

Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der Rücklagen auf

12.100 EUR

-2.000 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für

Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für

Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

12.100 EUR

-2.000 EUR

2. im Finanzplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

178.100 EUR

199.200 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

181.100 EUR

191.500 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-3.000 EUR

7.700 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-3.000 EUR

7.700 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

74.900 EUR

211.400 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

20.600 EUR

240.900 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

54.300 EUR

-29.500 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.000 EUR

20.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

22.000 EUR

22.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-2.000 EUR

-2.000 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

273.000 EUR

430.600 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

223.700 EUR

454.400 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

49.300 EUR

-23.800 EUR

festgesetzt. 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2026

2027

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

20.000 EUR

20.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der

Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v.H.

- Grundsteuer B

400 v. H.

400 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 (2026) bzw. 0,00 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt 

360.318 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

378.876 EUR

31.12.2026

390.976 EUR

31.12.2027

388.976 EUR

§ 9

Weitere Angaben

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt für die Gemeinde Schwobfeld höchstens 28.061 EUR.

Der Investitionskredit wird als Einmalabruf mit dem Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 2028 veranschlagt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Schwobfeld, den 27.04.2026 

Gemeinde Schwobfeld  (Siegel)

König, Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.03.2026 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen

bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Schwobfeld, den 27.04.2026

König, Bürgermeister