| 1. | Mit Beschluss Nr. 45-08/26 vom 24.03.26 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geismar die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 30.04.26 die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 erteilt. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.26 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 3. | Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.05.26 bis 08.06.26 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 25) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieser Haushaltsjahre nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden. |
| 5. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
Schimberg, den 04.05.26
Rippel
Vorsitzender