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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Geismar für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.925.000 EUR

1.898.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

2.115.400 EUR

2.026.600 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-190.400 EUR

-128.200 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für

Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der Rücklagen auf

-190.400 EUR

-128.200 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

-190.400 EUR

-128.200 EUR

2. im Finanzplan

2026

2027

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

1.792.300 EUR

1.787.900 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

1.880.900 EUR

1.841.500 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-88.600 EUR

-53.600 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-88.600 EUR

-53.600 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

598.300 EUR

591.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

590.600 EUR

594.100 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

7.700 EUR

-3.100 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

260.000 EUR

260.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

273.800 EUR

270.600 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-13.800 EUR

-10.600 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

2.650.600 EUR

2.638.900 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

2.745.300 EUR

2.706.200 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-94.700 EUR

-67.300 EUR

festgesetzt. 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2026

2027

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

260.000 EUR

260.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der

Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

271 v. H.

271 v.H.

- Grundsteuer B

389 v. H.

389 v.H.

b)

Gewerbesteuer

395 v. H.

395 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,00 (2026) bzw. 2,00 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

beträgt

4.122.856 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

4.095.964 EUR

31.12.2026

3.905.564 EUR

31.12.2027

3.777.364 EUR

§ 9

Weitere Angaben

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt für die Gemeinde Geismar höchstens 276.640 EUR.

Der Investitionskredit wird als Einmalabruf mit dem Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Geismar, den 30.04.2026  (Siegel)

Gemeinde Geismar

Kozber, Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2026 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen

bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Geismar, den 30.04.2026

Kozber, Bürgermeister