Auf der Grundlage des § 19 (1) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 10 und § 12 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) in der zurzeit gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dieterode die 3. Änderungssatzung über Benutzungsgebühren für die Vergabe von Räumen in öffentlichen Einrichtungen:
Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Benutzungsgebühr das Dorfgemeinschaftshaus
| • | 1. Tag | 100,00 € + Betriebskosten |
| • | ab 2. Tag | 50,00 € + Betriebskosten |
Der § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Für die Endreinigung wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben.
Der § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Für die Betriebskosten zur Benutzung der Räumlichkeiten lt. § 4 Abs. 1 werden pauschal für Heizung, Wasser sowie Verbrauchsmaterialien 20,00 € berechnet.
Alle übrigen Festlegungen der Gebührensatzung vom 11.06.2013 in der Fassung der 2. Änderung vom 05.03.2018 bleiben unverändert.
Inkrafttreten
Diese 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzungsgebühren zur Benutzersatzung vom 10.06.2013 für die Vergabe von Räumen in öffentlichen Einrichtungen am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Dieterode, den 04.05.2026
Günther (Siegel)
Bürgermeister