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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Fälligkeit Grundsteuern und Hundesteuern

Grundsteuer und Hundesteuer sind Jahressteuern und ohne weitere Aufforderung/ Bescheid jeweils am 01,07. des laufenden Jahres fällig.

Geänderte Kontoverbindungen sind vor dem 26.06.2023 mitzuteilen.

Wir bitten darauf zu achten, dass eine ausreichende Kontodeckung vorhanden ist, da ggf. Rückbuchungsgebühren entstehen können.

Bürger (m/w/d), die die Zahlung in einer Summe nicht leisten können, haben die Möglichkeit, für das Folgejahr (ab 2024) eine Quartalszahlung, jeweils zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu beantragen (schriftlich, ggf. per Mail). Mehrkosten fallen dadurch nicht an!

Aus gegebenem Anlass möchten wir weiterhin daraufhin hinweisen, dass eine Stundung bzw. Ratenzahlung VOR der Fälligkeit beantragt werden muss. Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Anträge hierzu sind in der Kasse der VG erhältlich.