Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 05.06.2023 genehmigte Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der VG Ershausen/Geismar wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in derzeit gültige Fassung öffentlich bekannt gemacht. Die vorzeitige Bestätigung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 wurde ausdrücklich zugelassen.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Schimberg, den 05.06.2023
Rippel
Vorsitzender