Beschluss Nr.: 45-11/26 vom: 26.02.2026
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form von einmonatiger Auslegung. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. |
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| Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. |
| 2. | Im Anschluss an die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt der Gemeinderat der Gemeinde Kella das mit der Ausarbeitung der Planung beauftragte Planungs- und Ingenieurbüro KWR Worbis GmbH, Nordhäuser Straße 30 – 34 in 37339 Leinefelde-Worbis, § 4b BauGB eine schriftliche Auswertung der Beteiligungen in Form eines Abwägungsvorschlags für die weitere Entscheidungsfindung im Gemeinderat vorzulegen. |
| 3. | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltungen: -
Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Kella, den 26.02.2026
Schneider (Siegel)
Bürgermeister