Beschluss Nr.: 49-12/26 vom: 29.04.2026
Beschlussvorlage:
Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella wurden bei der Bürgerbeteiligung, der Träger öffentlicher Belange und Behörden Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Diese hat der Gemeinderat der Gemeinde Kella mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Bedenken und Anregungen gemäß § 3 Abs.2, § 4 und § 4a BauGB wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage).
Die behandelten Bedenken und Anregungen werden Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella.
Es wurde bekannt gemacht, dass verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen nicht berücksichtigt werden können. Demzufolge besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.
Das Planungs- und Ingenieurbüro Hans GmbH Planungsgesellschaft, Blumenstraße 80, 01307
Dresden wird gemäß § 4b BauGB beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben vom Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 2 der Thüringer Kommunalordnung- ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung zum o. g. Bebauungsplan.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeinde Kella über das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ für den Bebauungsplan in der vorliegenden Form die Genehmigung zu beantragen.
Dieser Beschluss sowie dann die Erteilung der Genehmigung sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: -
Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit gültigen Fassung war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Kella, 29.04.2026
Schneider (Siegel)
Bürgermeister