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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus der Verwaltungsgemeinschaft

Sollten Sie während einer Veranstaltung eine Lotterie oder Tombola planen, muss folgendes beachtet werden:

Die Anzeigepflicht gilt dabei für alle Lotterien und Ausspielungen (Tombolas), bei denen durch gemeinnützige Vereine, Einrichtungen, Elterninitiativen u.ä. gegen einen festgelegten Einsatz Lose angeboten werden, mit der Aussicht bestimmte Geld- oder Sachgewinne zu erzielen und dessen Ausgang auf dem Zufall beruht.

Die Anzeige der Lotterie / Ausspielung (Tombola) ist beim Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, spätestens 14 Tage vor der Durchführung einzureichen.

Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel. 03606 650 3227.