Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld hat aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. Seite 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23. Juli 2013 (GVBI. Seite 194), folgende Änderung der Verbandssatzung vom 6. Februar 2012 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 1. Juli 2024 am 26. Juni 2025 beschlossen:
Artikel 1
Der § 13, Entschädigung, wird in Absatz 1 und 2 jeweils in Satz 1 wie folgt neu gefasst:
| „Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600,00 €." |
| „Der Stellvertretende Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300,00 €." |
Artikel 2
Der § 19, Inkrafttreten, wird wie folgt neu gefasst:
Die 8. Änderungssatzung der Verbandssatzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
ausgefertigt:
Heilbad Heiligenstadt, 30.06.2025 — Siegel
gez. Adrian Grieß
Verbandsvorsitzender