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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungs- und Auslegungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 21-05/26 vom 01.06.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Krombach die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 29.06.2026 die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 erteilt. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

4.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.07.26 bis 03.08.26 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 28) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieser Haushaltsjahre nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden.

5.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 06.07.2026

Rippel

Vorsitzender