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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Krombach für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen auf

Saldo der ordentlichen Erträge

und Aufwendungen

der Gesamtbetrag der außerordentlichen

Erträge auf

der Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen auf

Saldo der außerordentlichen Erträge

und Aufwendungen

das Jahresergebnis vor Veränderung

des Sonderpostens für Belastung

aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der

Rücklagen auf

die Einstellung in den Sonderposten

für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

die Entnahme aus dem Sonderposten

für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

die Einstellung in die allgemeine

Rücklage auf

die Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage auf

die Einstellung in die zweckgebundene

Ergebnisrücklage auf

die Entnahme aus der zweckgebundenen 

Ergebnisrücklage auf

das Jahresergebnis auf

2. im Finanzplan

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

Saldo der ordentlichen und außer-

ordentlichen Ein- und Auszahlungen

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite

zur Liquiditätssicherung fürSondervermögen 

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v.H.

- Grundsteuer B

400 v. H.

400 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 (2026) bzw. 0,0 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

983.304 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

1.057.225 EUR

31.12.2026

1.072.525 EUR

31.12.2027

1.135.525 EUR

§ 9

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Krombach, den 29.06.2026 

Gemeinde Krombach 

Kitsche, Bürgermeister (Siegel)

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit Ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 28 eingesehen werden.

Krombach, den 29.06.2026

Kitsche, Bürgermeister