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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Volkerode für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grundlage des § 6 ThürKDG vom 19.11.2008 (GVBl. Seite 381), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

1. im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen auf

Saldo der ordentlichen Erträge

und Aufwendungen

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Erträge auf

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Aufwendungen auf

Saldo der außerordentlichen Erträge

und Aufwendungen

das Jahresergebnis vor Veränderung

des Sonderpostens für Belastung

aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der

Rücklagen auf

die Einstellung in den Sonderposten

für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

die Entnahme aus dem Sonderposten

für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

die Einstellung in die

allgemeine Rücklage auf

die Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage auf

die Einstellung in die

zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

das Jahresergebnis auf

2. im Finanzplan

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

der Gesamtbetrag der außer-

ordentlichen Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der außer-

ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

Saldo der ordentlichen und außer-

ordentlichen Ein- und Auszahlungen

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite

zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen

mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v.H.

- Grundsteuer B

400 v. H.

400 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,238 (2026) bzw. 0,238 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

964.879 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

1.032.999 EUR

31.12.2026

1.035.999 EUR

31.12.2027

1.048.199 EUR

§ 9

Weitere Angaben

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt für die Gemeinde Volkerode höchstens 62.476 EUR.

Der Investitionskredit wird als Einmalabruf mit dem Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 2029 veranschlagt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Volkerode, den 24.06.2026 

Gemeinde Volkerode

Pudenz, Bürgermeister (Siegel)

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.05.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit Ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 28 eingesehen werden.

Volkerode, den 24.06.2026

Pudenz, Bürgermeister