Nr.: 35 - 23/23
vom: 04.07.23
über die Teileinziehung für bestimmte Benutzungsarten der Gemeindestraße zwischen Großbartloff und Wilbich
Die Gemeinde Schimberg beschließt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz die Teileinziehung der Gemeindestraße (ehemalige L 2027) ab Gemarkungsgrenze Großbartloff bis zum Ortseingang Schimberg OT Wilbich durch das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t) mit Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei).
Der Beschluss ist einschließlich einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Nach § 8 Abs.1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz kann eine Teileinziehung erfolgen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder andere Gründe des öffentlichen Wohls dies erforderlich machen.
Die Gemeindestraße in der Gemarkung Wilbich hat die Bedeutung einer verkehrswichtigen Straße verloren. Deshalb wurde sie von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße herabgestuft. Die Gemeindestraße hat keinerlei Erschließungsfunktion.
Die jährlichen Unterhaltungskosten, sowie die Winterdienstkosten stehen unverhältnismäßig gegenüber den anderen Pflichtaufgaben der Gemeinde. Durch die Teileinziehung der Straße soll die Benutzung der Gemeindestraße durch den Schwerlastverkehr verhindert und damit erhebliche Schäden an der Straße vermieden werden.
Die landwirtschaftlich erschlossenen Flächen sind auch künftig über diese teileingezogene Straße zu erreichen. Der Ortsteil Wilbich der Gemeinde Schimberg ist mit dem Schwerlastverkehr über die L 2032 / L 1003/ L 1007 und K 126 zu erreichen.
Der Beschluss des Gemeinderates Nr. 84-14/21 vom 09.12.2021 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
| davon anwesend: | 11 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Schimberg, den 04.07.23
| Mathias-Fromm Bürgermeisterin | (Siegel) |