Der Gemeinderat der Gemeinde Kella hat in seiner Sitzung am 28.10.22 mit Beschluss Nr. 58-15/22 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 beschlossen.
Die Feststellung ist gemäß § 36 Abs. 2 ThürKDG i.V.m. § 25 Abs. 2 ThürKDG in der Fassung vom 18.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) öffentlich bekannt zu machen.
Die festgestellte Eröffnungsbilanz mit Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes werden vom 16.08.23 bis 01.09.23 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, öffentlich ausgelegt und sind für Jedermann einzusehen.
Bis zur Feststellung des nachfolgenden Jahresabschlusses ist die Einsichtnahme auch weiterhin in der Kämmerei der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, gegeben.
Die gesamten Anlagen hierzu sind auch auf der Homepage der VG Ershausen/Geismar nachzulesen unter:
www.vg-ershausen-geismar.de - unter der Rubrik „Aktuelles“ - Verwaltung >Finanzen>
-Eröffnungsbilanz-.
Schimberg, den 07.08.23
Rippel
Vorsitzender