| 1. | Mit Beschluss Nr. VV 03/23 vom 29.06.2023 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Bescheid vom 04.07.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes genehmigt. |
| 3. | Der Nachtragswirtschaftsplan 2023 liegt in der Zeit vom |
| 11.07.2023 bis 28.07.2023 |
| im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegt in dem gesamten Zeitraum der Nachtragswirtschaftsplan im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus. |
| Der Wirtschaftsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. |
Heilbad Heiligenstadt, 05.07.2023
Dr. Marion Frant
Verbandsvorsitzende — -Siegel-