Der Gemeinderat der Gemeinde Kella hat aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2, 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 284) in seiner Sitzung am 18.06.2025 die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen:
Artikel 1
Der § 12 Abs. 2 Buchstabe d) erhält folgende Fassung:
| d) | Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnen für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
Artikel 2
Der § 13 Abs. 2 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
| c) | Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnen für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
Artikel 3
Der § 17 Abs. 2 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
| c) | auf Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnen | |
| 1. | Grababdeckung - Abdeckplatte 60 x 60 cm mit Inschrift oder |
| 2. | Grababdeckung - Abdeckplatte 60 x 60 cm mit einem Stein senkrecht oder schräg - Maximalgröße Breite 50 cm/Höhe 70 cm. |
| 3. | Es sind nur die genannten Abdeckplatten mit oder ohne Stein zulässig. Der Rest der Fläche ist Rasenfläche. |
| 4. | Die Grabstätten dürfen nicht bepflanzt werden. Blumensträuße und Lichter auf der Platte sind zulässig. |
| 5. | Bei Bodensetzungen ist der Verfügungsberechtigte in der Pflicht Mutterboden aufzufüllen, nachzusähen und die Abdeckplatte anzuheben. |
Artikel 4
Alle übrigen Festlegungen der Friedhofssatzung vom 06.08.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.05.2025 bleiben unverändert.
Artikel 5
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kella, den 18.07.2025
Schneider
Bürgermeister — (Siegel)
Inkrafttreten: 14.08.2025
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 08/25