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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungsanordnung

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 24.07.2025 genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Geismar wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 04.08.25

Rippel

Vorsitzender