Auf der Grundlage des § 19 (1) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 10 und § 12 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) in der zurzeit gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffschwende die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über Benutzungsgebühren zur Benutzungssatzung über die Vergabe von Räumen in öffentlichen Einrichtungen:
Der § 4 erhält folgende Fassung:
| (1) | Benutzungsgebühr für den Mehrzweckraum (Saal) | |
| mit Benutzung Küche | 80,00 €/pro Tag |
| (2) | Sondervereinbarungen können abweichend von o.g. Festlegungen getroffen werden und bedürfen grundsätzlich der Schriftform. | |
Alle übrigen Festlegungen der Gebührensatzung vom 12.10.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.04.2018 bleiben unverändert.
Inkrafttreten
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Pfaffschwende, den 30.07.2026
Kaufhold
Bürgermeister (Siegel)