Für den vom Gemeinderat der Gemeinde Kella in der Sitzung am 29.04.2026 unter Beschluss-Nr.: 49-12/26 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella, wird gemäß nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, genehmigt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der genehmigte Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil C) zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg/ OT Ershausen während der Öffnungszeiten
(Mo 09.00 - 12.00 Uhr/ Di 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr/
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr/ Fr 09.00 - 12.00 Uhr)
und nach vorheriger Vereinbarung bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Gemeinde weist hiermit auf die neue Fristenregelung des § 215 BauGB hin sowie auf die darin bestimmten Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen: Eine beachtliche Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Kella, 12.08.2026
Silvio Schneider
Bürgermeister - Siegel -