Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.10.2022, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnisplan | |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 212.800 € |
| der Gesamtbetrag der | |
| ordentlichen Aufwendungen auf | 177.100 € |
| Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | 35.700 € | |
| der Gesamtbetrag der |
|
| außerordentlichen Erträge auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der |
|
| außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | 0 € | |
| das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich und | ||
| vor der Veränderung der Rücklagen auf | 35.700 € | |
| die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem | |
| kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
| die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem |
|
| kommunalen Finanzausgleich auf | 0 € |
| die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf | 0 € |
| die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf | 0 € |
| die Einstellung in die |
|
| zweckgebundene Ergebnisrücklage auf | 0 € |
| die Entnahme aus der |
|
| zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf | 0 € |
| das Jahresergebnis auf | 35.700 € | |
—
| 2. | im Finanzplan | |
| der Gesamtbetrag der | |
| ordentlichen Einzahlungen auf | 199.600 € |
| der Gesamtbetrag der | |
| ordentlichen Auszahlungen auf | 151.900 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 47.700 € | |
| der Gesamtbetrag der | |
| außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der | |
| außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen | ||
| Ein- und Auszahlungen | 47.700 € | |
| der Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.100 € |
| der Gesamtbetrag der | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 44.700 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen | ||
| aus Investitionstätigkeit | -35.600 € | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | — 0 € | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus | |
| durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 0 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus | |
| durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf | 0 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln | 0 € | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 208.700 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 196.600 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 12.100 € | |
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | — 24.000 € |
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen
und Kredite zur Liquiditätssicherung
für Sondervermögen
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
§ 6
Abgabensätze der Gemeinde und der
Sondervermögen mit Sonderrechnung
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer |
|
| - Grundsteuer A | 300 v. H. |
| - Grundsteuer B | 300 v. H. |
| b) | Gewerbesteuer | 357 v. H. |
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
beträgt — 0,45 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
| Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum | |
| 31.12.2021 beträgt | 427.943 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | |
| 31.12.2022 | 482.930 € |
| 31.12.2023 | 518.630 € |
§ 9
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft
Dieterode, den 17.08.2023
Gemeinde Dieterode — (Siegel)
Günther, Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden. | |