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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinde Geismar

Bekanntmachungs- und Auslegungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 125-22/23 vom 19.06.23 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geismar die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 22.08.23 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.06.23 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

4.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.09.23 bis 02.10.23 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 24) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden.

5.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 04.09.23

Rippel

Vorsitzender