Versehentlich wurde die beschlossene Aufhebungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung wir hiermit nachgeholt.
Die Aufhebungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld zur Kenntnis gegeben. Die Aufhebungssatzung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Pfaffschwende (Straßenausbaubeitragssatzung) wird hiermit gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Schimberg, den 04.09.2023
Rippel
Vorsitzender