nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.08.2021 den Aufstellungsbeschluss 70-12/21 zum Bebauungsplan Nr. 2 „Reitschule am Schimberg“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die maßvolle Schaffung von Flächen für Sport- und Freizeit, die gewerblich genutzt werden können.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 21.09.2023 bis 24.10.2023 im Bauamt der VG Ershausen/Geismar.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren erfolgt ebenfalls in dieser Zeit.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans findet gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.09.2023 bis 24.10.2023 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen können in der Zeit
vom 21.09.2023 bis einschließlich 24.10.2023
während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
| Sprechzeiten: | |
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Darüber hinaus erfolgt entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während dieses Zeitraumes die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar unter: https://www.ershausen-geismar.de/seite/366737/bauleitplanung.html
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Reitschule am Schimberg“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Bauamt der VG Ershausen/Geismar während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Unterlagen: | |
| - | Entwurf des Bebauungsplanes |
| - | Begründung mit Umweltbericht |
| - | wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Schimberg, 12.09.2023
Doreen Mathias-Fromm
Bürgermeisterin