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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“

Bekanntmachungsanordnung

Die Ordnungsbehördliche Verordnung der VG Ershausen/Geismar wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 15.08.2023 angezeigt.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der VG geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 06.09.2023

Rippel

Vorsitzender