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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Seligenthal-Hohleborn

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Seligenthal-Hohleborn gibt hiermit allen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft bekannt, dass in der Vollversammlung am 08. Juni 2022 unter Beschluss Nr. 4/2022 folgende Ergänzungen zur Satzung der Jagdgenossenschaft rechtskräftig beschlossen wurden:

Zu § 11 Abs. 2

Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Er führt die Geschäfte der Jagdgenossenschaft zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern eigenverantwortlich im durch die Satzung und Gesetze vorgegebenen Rahmen.

Zu § 14 Abs. 3

Ergänzung entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) vom 07. April 2006

-Mustersatzung-

Zur Auszahlung des Reinertrags an die Jagdgenossen haben die Jagdgenossen dem Vorstand EINE zutreffende Bankverbindung mitzuteilen.

In Anbetracht der vielen Erbengemeinschaften in der Jagdgenossenschaft ist es erforderlich noch einmal auf die Festlegung in unserer Satzung § 8 Abs. 1 Satz 3 hinzuweisen. Dort wird ausdrücklich ausgeführt:

„Miteigentümer und (oder) Gesamthandseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können (das) Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten“.

Unter Beachtung vorstehender Voraussetzungen werden die Jagdgenossen aufgefordert ihre Ansprüche unter folgender Anschrift:

JG Seligenthal-Hohleborn

Schriftführer der JG

Frank Meis

Zimmerbergstraße 26b, 99891 Bad Tabarz

oder per Mail:

jg-seligenthal-hohleborn@gmx.de

oder zur Ablage im Büro des Jagdvorstehers:

Matthias Pfannstiel

Stillerrain 1, 98593 Floh-Seligenthal

bis zum 30. Juni 2023 mitzuteilen.

Vorliegende Vollmachten bleiben unberührt.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund § 15 der Satzung der JG Seligenthal-Hohleborn.