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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Für unsere Küche in der Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche“ im OT Seligenthal suchen wir zum 01.03.2023

eine Küchenhilfe (m/w)

mit 24 Wochenstunden.

Das Beschäftigungsverhältnis ist zunächst für 1 Jahr befristet.

Bei guter Eignung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angedacht.

Ihre Aufgaben:

  • Ausgabe des Mittagessens in der Kindertageseinrichtung
  • Vor- und Nachbereitungen für das Frühstück und Vesper

  • Allgemeine Spül- und Reinigungsarbeiten im Bereich der Küche
  • Einhaltung aller Hygienevorschriften
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen in der Kindertageseinrichtung

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Serviceorientierung
  • Sie haben ein freundliches Auftreten und Freude an der Zusammenarbeit im Team
  • Sie sind kontaktfreudig im Umgang mit den Kindern
  • Sie kennen die gültigen Hygienevorschriften und setzen diese um
  • Sie verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse in der Kinderernährung
  • Sie sind im Besitz eines Führerscheins und eines Gesundheitsausweises
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick
  • Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln und Materialien

Wir bieten:

Eine moderne und gut ausgestattete Einrichtung, ein vielseitiges und abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet und gute Arbeitsbedingungen. Das Beschäftigungsverhältnis und die Vergütung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) und dessen ergänzenden Tarifverträgen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 03.02.2023 an die Gemeinde Floh-Seligenthal zu richten:

Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal,

Personalamt,

Bahnhofstr. 4 in 98593 Floh-Seligenthal.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalunterlagen bei und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen oder Plastikhüllen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w) entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von personen-bezogenen Daten auf dem entsprechenden Merkblatt, welches auf der Internetseite www.floh-seligenthal.de hinterlegt ist.

Ralf Holland-Nell

Bürgermeister