Zu der am 22. Februar 2024 um 19:00 Uhr im Helmerser Wirtshaus stattfindenden Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Struth- Helmershof werden alle Jagdgenossen (Besitzer von jagdbaren Flächen in der Gemarkung Struth- Helmershof) herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Die Jagdgenossen werden aufgefordert, beim Einlass den Eigentümernachweis vorzulegen.
Im Falle der Teilnahme eines Vertreters wird darum gebeten, den Eigentümernachweis und eine schriftliche Vollmacht des zu Vertretenden mitzubringen.
Der Eigentümernachweis ist nicht notwendig, wenn die Eigentumsverhältnisse gegenüber der letzten Pachtauszahlung unverändert und im Zusammenhang mit der Erstellung des Jagdkatasters vom Jagdvorstand erfasst sind.
Eigentumsveränderungen durch Kauf/Verkauf, Erben/Vererben u.a. sowie Kontenveränderungen sind dem Jagdvorstand unbedingt anzuzeigen. Eine Auszahlung der Jagdpacht kann nur bei eindeutig erklärten Eigentumsverhältnissen erfolgen.
Der Vorstand