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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Struth-Helmershof

Zu der am 22. Februar 2024 um 19:00 Uhr im Helmerser Wirtshaus stattfindenden Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Struth- Helmershof werden alle Jagdgenossen (Besitzer von jagdbaren Flächen in der Gemarkung Struth- Helmershof) herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstandes
  2. Kassenbericht
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Diskussion
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl des neuen Jagdvorstandes
  7. Beschlüsse zur Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdpacht und zur Verwendung der Freien Rücklagen
  8. Beschluss zur vorzeitigen Verlängerung des Jagdpachtvertrages
  9. Informationen

Die Jagdgenossen werden aufgefordert, beim Einlass den Eigentümernachweis vorzulegen.

Im Falle der Teilnahme eines Vertreters wird darum gebeten, den Eigentümernachweis und eine schriftliche Vollmacht des zu Vertretenden mitzubringen.

Der Eigentümernachweis ist nicht notwendig, wenn die Eigentumsverhältnisse gegenüber der letzten Pachtauszahlung unverändert und im Zusammenhang mit der Erstellung des Jagdkatasters vom Jagdvorstand erfasst sind.

Eigentumsveränderungen durch Kauf/Verkauf, Erben/Vererben u.a. sowie Kontenveränderungen sind dem Jagdvorstand unbedingt anzuzeigen. Eine Auszahlung der Jagdpacht kann nur bei eindeutig erklärten Eigentumsverhältnissen erfolgen.

Der Vorstand