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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilung der Steuerverwaltung

Grundsteuerreform 2025

Hintergrund der Grundsteuerreform

Der deutsche Bundesrat hat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Der Hintergrund der Reform war, dass die Grundsteuer bislang gegen das Gleichheitsprinzip nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt.

Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht, da die Grundsteuer aufgrund der aktuellen Berechnungsmethode auch für gleichartige Grundstücke sehr unterschiedlich sein kann.

Was ist das Problem mit der Grundsteuer? Hauptsächlich liegt es darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird. Diese Werte spielen für die Berechnung der Steuerlast eine Rolle. Sie sollten eigentlich alle sechs Jahre neu bestimmt werden, um eine stets aktuelle Berechnungsgrundlage zu haben. Das ist jedoch nie passiert, da Personal und Geld für die Neubewertungen fehlten. Vergleichbare Objekte aus unterschiedlichen Baujahren werden deshalb sehr unterschiedlich bewertet.

Die Grundsteuerreform soll diesen Mangel beheben und eine gerechtere Erhebung der Grundsteuer schaffen. Sie setzt dazu an verschiedenen Faktoren an, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt werden.

Nach was richtet sich die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte?

Grundlage hierfür ist die Grundsteuererklärung, die jeder Eigentümer von Grundvermögen beim Finanzamt abgeben musste (Abgabe über Elster oder in Papierform).

Sie erteilten Angaben zur Grundstücksart, Flächengröße, Lage des Grundstückes, Bodenrichtwert, Art der wirtschaftlichen Einheit, Baujahr, etc.

Warum wurden zwei verschiedene Bescheide vom Finanzamt übermittelt?

1. Bescheid: Grundsteuerwertbescheid

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Die Höhe des Grundsteuerwertes (früher Einheitswert) wird hier festgestellt (Wert des Grundstückes) und tritt an die Stelle des Einheitswertbescheides.

2. Bescheid: Grundsteuermessbescheid

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Hier wird der auschlaggebende Grundsteuermessbetrag festgesetzt.

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Berechnung: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Beachte: „Aufgrund dieser Bescheide müssen noch keine Zahlungen geleistet werden“.

Welche Daten werden der Gemeinde vom Finanzamt übermittelt?

Folgende Daten werden vom Finanzamt über Elster an die Gemeinde übermittelt:

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Eigentümer, Flurstücke, Grundstücksart, Grundsteuerart sowie den Grundsteuermessbetrag.

Der Grundsteuermessbetrag ist Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.

Wie wird die Grundsteuer für den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde berechnet?

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer à Grundsteuerbescheid

Der Hebesatz wird vom Gemeinderat beschlossen.

Ändern sich die Hebesätze der Gemeinde?

Die Höhe der Hebesätze wird vom Gemeinderat neu beschlossen.

Hintergrund ist, dass das derzeitige System der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt wurde. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt, wodurch das Gebot der Gleichbehandlung verletzt wurde.

Somit sind fortan Faktoren wie der Wert des Grundstücks nach neuen Modellen zu berechnen und eine Anpassung der Steuermesszahlen ist notwendig. Dies führt automatisch auch zu einer Anpassung der Hebesätze innerhalb der Kommunen.

Warum zahlt man für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen auf einmal Grundsteuer?

Die Grundsteuer für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen wurde immer von den Pächtern verlangt.

In den alten Bundesländern gab es schon immer die Eigentümerbesteuerung.

Die Pächterbesteuerung wurde nach der Wende als Übergangslösung eingeführt, da zu DDR-Zeiten Enteignungen stattfanden und die Eigentümer nicht bekannt waren (Volkseigentum).

Ab 2025 sind die Eigentümer der Grundstücke grundsteuerpflichtig (Anpassung an die alten Bundesländer).

Laufende Pachtverträge müssen evtl. dahingehend angepasst werden.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen, wenn es mehrere Eigentümer gibt?

Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften sowie Ehepartner sind Gesamtschuldner und müssen gemeinsam für die Grundsteuer aufkommen.

Jeder Miteigentümer bekommt Anfang Januar 2025 einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde zugesandt.

Die im Bescheid stehende Grundsteuer ist der Gesamtbetrag für alle Miteigentümer, das heißt, nur ein Eigentümer muss den Betrag bei der Gemeinde bezahlen.

Der Ausgleich der Grundsteuer von den anderen Miteigentümern an den zahlenden Eigentümer ist untereinander privatrechtlich auszugleichen.

Warum bekommt man für ein Grundstück einen Bescheid, obwohl man kein Eigentümer mehr ist?

Die Eigentümer, welche die Gemeinde vom Finanzamt übermittelt bekommt, sind Daten aus dem Jahr 2022/2023.

Eigentümerwechsel vor und nach diesem Zeitraum wurden teilweise noch nicht vom Finanzamt vorgenommen.

Sobald die Ummeldungen vorliegen, wird die Gemeinde die entsprechenden Eigentümerwechsel vornehmen und entsprechend neue Grundsteuerbescheide ausstellen.

Bis dahin ist die Grundsteuer von den Alteigentümern weiter zu bezahlen.

Bei anschließenden Eigentumsumschreibungen wird die überzahlte Grundsteuer zurückerstattet.

Was passiert mit bereits hinterlegten SEPA-Mandaten?

Bei Grundstücken mit nur einem einzigen Eigentümer hat der erteilte Abbuchungsauftrag weiter Bestand und das vorhandene SEPA-Mandat wird weitergeführt.

Bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern (Ehepartner, Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, etc.), muss ein neuer Abbuchungsauftrag erteilt werden.

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Die entsprechenden Formulare sind den Grundsteuerbescheiden beigefügt.

Falls Abbuchungsaufträge gelöscht bzw. geändert werden müssen oder Änderungen zur Bankverbindung vorliegen, ist die Gemeindekasse hierüber unverzüglich zu informieren.

Bitte beachten Sie die geänderten Kassenzeichen und Grundsteuerbeträge.

Daueraufträge sind von Ihnen unverzüglich anzupassen.

Überweisungen oder Daueraufträge tätigen Sie bitte zwingend unter Angabe des 11-stelligen

Kassenzeichens 01-_ _ _ _ _ _ _ _ (siehe Bescheid)

an folgende Bankverbindung der Gemeindeverwaltung:

Deutsche Kreditbank AG

BIC: BYLADEM1001

IBAN: DE38 1203 0000 0001 1201 87

Warum kommt es zu Abweichungen der Flurstücksnummern?

Durch Flurbereinigungsverfahren wurden in einigen Ortschaften Änderungen der Flurstücke vorgenommen.

Hierbei wurden Flurstücke neu vermessen, zusammengeführt oder anderweitig geändert; dadurch kam es zu Änderungen der Flurstücknummern.

Kann Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Grundsteuer eingereicht werden?

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt einzulegen (Grundlagenbescheid).

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid) der Gemeinde ist zulässig aber unbegründet, wenn er sich gegen die Höhe des Messbetrages richtet, da die Gemeinde die übermittelten Daten des Finanzamtes nur (Grundlagenbescheid) übernimmt.

Sofern ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt wird und ihm nicht abgeholfen werden kann, wird dieser an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (zuständige Widerspruchsbehörde) weitergeleitet.

Eventuelle Änderungen im Nachgang können beim Finanzamt über Elster abgegeben werden.

In der Änderungsanzeige können die Angaben angepasst werden, sodass eine Überprüfung bzw. Nachberechnung durch das Finanzamt erfolgen kann.

Formular Änderungsanzeige vom Finanzamt:

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https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/4588.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=GRST-013-DE-FL

Anleitung Änderungsanzeige:

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https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/4589.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=GRST-014-DE-FL

Widersprüche gegen die Hebesätze sind gegen den Beschluss des Gemeinderates zu richten.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:

Tel.:

03683-408843 oder 03683-408847

E-Mail:

steuern@floh-seligenthal.de

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Floh-Seligenthal