Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Floh-Seligenthal vom 24.10.2006 beträgt der Steuersatz für den ersten Hund 30,00 € und für den zweiten und jeden weiteren Hund 60,00 €.
Gegenüber allen Hundehaltern, die bereits für das Kalenderjahr 2024 zur Hundesteuer veranlagt wurden und die Hundesteuer nicht bis zum Jahresende 2024 abgemeldet haben, wird für das Jahr 2025 auf die Erteilung eines Hundesteuerbescheides verzichtet und die Steuer durch diese öffentliche Bekanntgabe mittels Allgemeinverfügung festgesetzt. Die Steuer wird zum 01. Juli 2025 mit dem Gesamtbetrag fällig.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird der Betrag zur Fälligkeit eingezogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats, nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4 in 98593 Floh-Seligenthal einzulegen.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Floh-Seligenthal, den 17.01.2025
R. Holland-Nell
Bürgermeister — Siegel