Nach der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal gilt auf allen gemeindlichen Friedhöfen eine Nutzungszeit von 30 Jahren und eine Mindestruhezeit von
| - | 20 Jahren bei Erdbestattungen und |
| - | 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen. |
Nach Ablauf von 30 Jahren müssen Grabmale und sonstige bauliche Anlagen entfernt werden. Eine Einebnung der Grabstätte ist - unter Einhaltung der genannten Mindestruhezeit - auch schon vor Ablauf der 30 Jahren möglich.
Bei Bedarf kann die Friedhofsverwaltung/Gemeindeverwaltung mit der Einebnung der Grabstätte beauftragt werden. Entsprechende schriftliche Anträge nehmen wir bis zum 10. März 2026 entgegen. Später eingehende Anträge können erst wieder im Herbst 2026 berücksichtigt werden.
Die Einebnung der beauftragten Gräber erfolgt bis 20.03.2026, abhängig von der Wetterlage.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Grabschmuck (z.B. Gestecke, Figuren, etc.) auf der halbanonymen Wiese (Stelen-Anlage) durch den Bauhof zwischen März und April 2026 entfernt wird.
Die Kosten für die Beräumung betragen laut Friedhofsgebührensatzung:
| - | 170,00 Euro für ein Erdbestattungsgrab |
| - | 85,00 Euro für ein Urnengrab. |
Sollten Sie die Einebnung selbst vornehmen oder vornehmen lassen, bitten wir Sie, die Friedhofsverwaltung vorab darüber zu informieren, damit das Friedhofskataster entsprechend aktualisiert werden kann.
Die Friedhofsverwaltung