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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilung Gemeindekasse

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 15. Februar 2026 die Grund- und Gewerbesteuern für das I. Quartal 2026 fällig werden.

Für die Grundsteuer gelten weiterhin die Grundsteuerbescheide aus 2025. Diese Bescheide sind bis auf Widerruf gültig; bei Änderungen wird automatisch ein neuer Bescheid erteilt.

Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage der Gewerbesteuerbescheide 2026 erhoben.

Überweisungen tätigen Sie bitte zwingend unter Angabe des 11-stelligen

Kassenzeichens 01-_ _ _ _ _ _ _ _ (siehe aktueller Bescheid)

an folgende Bankverbindung der Gemeinde Floh-Seligenthal:

Deutsche Kreditbank AG

BIC:

BYLADEM1001

IBAN:

DE38 1203 0000 0001 1201 87

Bareinzahlungen und Zahlungen per Karte können in der Gemeindekasse, Bahnhofstraße 4, zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Wir möchten außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass noch zahlreiche alte Daueraufträge bestehen, in denen falsche Kassenzeichen oder überholte Beträge hinterlegt sind. Aufgrund der neuen Grundsteuerreform 2025 haben sich viele Daten geändert.

Bitte überprüfen und aktualisieren Sie daher Ihre Daueraufträge bei Ihrer Bank, um Fehlbuchungen oder Mahngebühren zu vermeiden.

Damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen, bitten wir Sie, die Fälligkeiten von Forderungen gegenüber der Gemeinde Floh-Seligenthal einzuhalten.

Wir danken Ihnen für die fristgerechte Begleichung der Steuern und Ihre Mithilfe bei der Umstellung.

Ihre Gemeindekasse

Floh-Seligenthal