I. Festsetzung der Grundsteuer 2026
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten oder bei einer Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer gemäß § 25 Abs. 3 GrStG. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.
Nach § 28 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig.
Kleinbeträge sind nach § 28 Abs. 2 GrStG wie folgt fällig:
| 1. | am 15. August 2026 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,- € nicht übersteigt |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2026 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,- € nicht übersteigt. |
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Steuern 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten eingezogen.
II. Festsetzung der Hundesteuer 2026
Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Floh-Seligenthal vom 24.10.2006 beträgt der Steuersatz für den ersten Hund 30,00 € und für den zweiten und jeden weiteren Hund 60,00 €.
Gegenüber allen Hundehaltern, die bereits für das Kalenderjahr 2025 zur Hundesteuer veranlagt wurden und die Hundesteuer nicht bis zum Jahresende 2025 abgemeldet haben, wird für das Jahr 2026 auf die Erteilung eines Hundesteuerbescheides verzichtet und die Steuer durch diese öffentliche Bekanntgabe mittels Allgemeinverfügung festgesetzt. Die Steuer wird zum 01. Juli 2026 mit dem Gesamtbetrag fällig.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird der Betrag zur Fälligkeit eingezogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats, nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4 in 98593 Floh-Seligenthal einzulegen.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Ermächtigung zum Einzug der fälligen Grundsteuern und Hundesteuern im Lastschriftverfahren erteilen, brauchen Sie sich über eine fristgerechte Zahlung keine Sorgen machen, Sie ersparen sich Stress und vermeiden zusätzliche Kosten der Mahnung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse unter der Telefon Nr.: 03683/408847 oder 44 gern zur Verfügung.
Floh-Seligenthal, den 02.01.2026
R. Holland-Nell
Bürgermeister — Siegel