Wer Geld- oder Sachspenden durch öffentliche Straßen- oder Haussammlungen erheben will, muss dies vorab bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Landkreis oder Thüringer Landesverwaltungsamt) beantragen.
Kann der Spendensammler eine solche Erlaubnis nicht vorweisen, handelt es sich womöglich um eine unerlaubte Sammlung. In diesem Fall sind die Echtheit der Spendensammlung sowie der Verwendungszweck für die gesammelten Spenden nicht überprüfbar. Zu ihrer eigenen Sicherheit werden die Bürgerinnen und Bürger angehalten kein Bargeld oder sonstige Wertsachen an unerlaubte Spendensammler auszuhändigen und diese nicht hereinzulassen.
Ob eine Spendensammlung erlaubt ist, kann im Zweifel bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Spendensammlungen bei einem „verbundenen Personenkreis“ (z. B. Sammlungen eines Vereins bei seinen Mitgliedern oder Lebensmittelsammlungen anlässlich des Erntedankgottesdienstes) sind hiervon nicht betroffen.