Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2023 (GVBl. S. 184), hat der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal in der Sitzung am 11.10.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Floh-Seligenthal beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Floh-Seligenthal vom 16.08.2021 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 Öffnungszeiten/Betreuungsumfang erhält folgende Fassung:
(2) Die Eltern haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Betreuungsumfängen zu wählen. Dies sind: bis 5 h täglich, Ø bis 8 h täglich, Ø bis 9 h täglich, Ø bis 10 h täglich über einen Betrachtungszeitraum von einer Betreuungswoche.
2. § 6 Abs. 8 Mitwirkungspflichten der Eltern erhält folgende Fassung:
(8) Die Eltern haben die Bestimmungen dieser Satzung, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die Entgeltordnung
für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Floh-Seligenthal einzuhalten und insbesondere die Elternbeiträge sowie die Verpflegungs-entgelte regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.
3. Im letzten Satz des § 8 Elternbeirat wird das Wort „Verpflegungsgebühren“ durch das Wort „Verpflegungsentgelte“ ersetzt.
4. § 10 Elternbeiträge und Verpflegungsgebühren erhält folgende Fassung:
§ 10 Elternbeiträge
Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Eltern der Kinder ein am 15. für den lfd. Monat zu zahlender Elternbeitrag nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.
Die Verpflegungskosten werden auf Grundlage der Verpflegungsentgeltordnung der Gemeinde Floh-Seligenthal zwischen Eltern und Gemeinde vereinbart.
4. Im § 13 Abs. 1b Gespeicherte Daten werden die Wörter „der Verpflegungsgebühr“ durch die Wörter „das Verpflegungsentgelt“ ersetzt.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Floh-Seligenthal tritt am 01.11.2023 in Kraft.
ausgefertigt am: 18.10.2023
Gemeinde Floh-Seligenthal
Ralf Holland-Nell — - Siegel -
Bürgermeister