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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 10/2023
Nichtamtlicher Teil
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Vereinsförderung

Die Vereinsförderung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Förderung kann Ihnen in Form von finanziellen Mitteln (können nur im Rahmen der vorhanden Haushaltsmittel ausgereicht werden), Bauhofleistungen, o.ä. zukommen.

Voraussetzungen für die Förderung ist das uns folgende Unterlagen Ihres Vereins vorliegen:

  • Satzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bestätigung der Gemeinnützigkeit
  • Mitgliederzahl