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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat am 09.10.2024 mit Beschluss-Nr. 026-03/24 in öffentlicher Sitzung die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 24. September 2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24. September 2024 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen

vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal unter: www.floh-seligenthal.de/verwaltung-und-buerger/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zu jedermann Einsicht bereitgestellt. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Haus 3, Bauamt/Liegenschaften, Zimmer Nr. 002, Höhnbergstraße 2, 98593 Floh-Seligenthal während der allgemeinen Dienstzeiten:

Montag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

Donnerstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an: bauamt@floh-seligenthal.de übermittelt werden.

Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:

Postanschrift:

Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal

Bahnhofstr. 4, 98593 Floh-Seligenthal.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über den Qualifizierten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal sind den Lageplänen zu entnehmen:

II. Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) liegen vor:

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

-

Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild

-

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch, Tiere, Pflanzen, Wald, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Grundwasserschutz, Geologie, Altlasten

Floh-Seligenthal, den 10.10.2024

H o l l a n d - N e l l —  -Siegel-

Bürgermeister