Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 15. November die Grund- und Gewerbesteuern für das IV. Quartal 2025 fällig werden.
Bitte beachten Sie die neuen Grundsteuerbescheide von Januar 2025. Die Bescheide sind bis auf Widerruf gültig. Bei Veränderungen gibt es einen neuen Bescheid.
Überweisungen tätigen Sie bitte zwingend unter Angabe des 11-stelligen
Kassenzeichens 01-_ _ _ _ _ _ _ _ (siehe Bescheid)
an folgende Bankverbindung der Gemeindeverwaltung:
| Deutsche Kreditbank AG | |
| BIC: | BYLADEM1001 |
| IBAN: | DE38 1203 0000 0001 1201 87 |
Bareinzahlungen und Zahlungen per Karte können in der Gemeindekasse, Bahnhofstraße 4, zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden.
Damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen, bitten wir Sie, die Fälligkeiten von Forderungen gegenüber der Gemeinde Floh-Seligenthal einzuhalten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Gemeindekasse
Floh-Seligenthal