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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse, Amtliche Bekanntmachung

In der 28. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 168-28/23 - Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Floh-Seligenthal.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 169-28/23 - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Floh-Seligenthal.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 170-28/23 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesein-richtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Floh-Seligenthal.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 171-28/23 - Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird die Jahresrechnung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 172-28/23 - Entlastung für das Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thür-KO dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 173-28/23 - Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird die Jahresrechnung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 174-28/23 - Entlastung für das Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thür-KO dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 175-28/23 - Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird die Jahresrechnung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 176-28/23 - Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 177-28/23 - Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird die Jahresrechnung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 178-28/23 - Entlastung für das Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 179-28/23 - Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird die Jahresrechnung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 180-28/23 - Entlastung für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 03.08.2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 181-28/23 - Bestätigung von überplanmäßigen Ausgaben im VwHH 2023 durch den Gemeinderat - Markierung Habitatbäume

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt überplanmäßige Ausgaben im Bereich Waldpflege auf Haushaltsstelle 1.85500.51003.999 von 44.000 €. Die Deckung erfolgt durch die Einnahmen aus dem Förderpro-gramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ unter der Haushaltsstelle 1.85500.17000.999. Die Ausweisung der Habitatbäume ist zur Erlangung der Fördermittel unabweisbar.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 182-28/23 - Bestätigung von überplanmäßigen Ausgaben im VwHH 2023 durch den Gemeinderat - Verkehrssicherung im Forstbetrieb

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt überplanmäßige Ausgaben im Bereich Verkehrssicherung Forst auf Haushaltsstelle 85500.51010.999 in Höhe von 49.800 €. Die Ausgaben sind aufgrund der Gefahr für Leib und Leben unabweisbar. Die Deckung soll durch Fördermittel vom Land zu 80% (39.840 €) erfolgen. Der Restbetrag von 9.960 € wird durch die außerplanmäßigen Einnahmen aus dem Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ abgedeckt. Sollten die Fördermittel vom Land bereits ausgeschöpft sein, kann auch der Gesamtbetrag über die bereits erhaltenen Fördermittel vom Bund und überplanmäßigen Gewerbesteuereinnahmen abgesichert werden.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 183-28/23 - Tausch von Grundstücken Flur 9, Flurstücke 588, 590, 592 in der Gemarkung Kleinschmalkalden

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Kauf der Grundstücke, Flur 9, Flurstücke 590 und 592 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit 8 bzw. 85 m2 zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.767 € und den Verkauf eines Grundstückes, Flur 9, Flurstück 588 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit 4 m2 zu einem Kaufpreis in Höhe von 76 €.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 184-28/23 - Tausch von Grundstücken Flur 14, Flurstück 61/1 und 164/2 in der Gemarkung Kleinschmalkalden

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Kauf des Grundstückes, Flur 14, Flurstücke 61/1 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit 11 m2 zu einem Kaufpreis in Höhe von 121 € und den Verkauf eines Grundstückes, Flur 14, Flurstück 164/2 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit 7 m2 zu einem Kaufpreis in Höhe von 77 €.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 185-28/23 - Kauf eines Grundstückes zu ½ Flur 4, Flurstück 59 in der Gemarkung Floh

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Kauf des Grundstückes, Flur 4, Flurstück 59 in der Gemarkung Floh, mit 1.168 m2 zu ½ für einen Kaufpreis in Höhe von 5.256 €.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 186-28/23 - Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Floh-Seligenthal für Teilbereiche in den Ortsteilen Kleinschmalkalden, Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach und Struth-Helmershof nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal beschließt:

01

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Floh-Seligenthal für Teilbereiche in den Ortsteilen Kleinschmalkalden, Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach und Struth-Helmershof, bestehend aus der Planzeichnung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Floh-Seligenthal - Ortsteil Kleinschmalkalden“ und der Plan-zeichnung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Floh-Seligenthal - Ortsteile Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach, Struth-Helmershof“ jeweils im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom August 2023 gebilligt.

02

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Floh-Seligenthal für Teilbereiche in den Ortsteilen Kleinschmalkalden, Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach und Struth-Helmershof, bestehend aus der aus der Planzeichnung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Floh-Seligenthal - Ortsteil Kleinschmalkalden“ und der Planzeichnung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Floh-Seligenthal - Ortsteile Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach, Struth-Helmershof“ jeweils im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom August 2023 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Floh-Seligenthal für Teilbereiche in den Ortsteilen Kleinschmalkalden, Hohleborn, Seligenthal, Floh, Schnellbach und Struth-Helmershof zu unterrichten.

04

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen