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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Informationen des Einwohnermeldeamtes

1. Kinderreisepass und Reisepass

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8.Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die Gültigkeit bisher ausgestellter Kinderreisepässe ist davon nicht betroffen. D.h. Dokumente, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden, sind ein weiteres Jahr gültig.

Desweitern erhöht sich, lt. Information der Bundesdruckerei Berlin, zum 01.01.2024 der Preis für einen zehn Jahre gültigen Reisepass von 60,00 € auf 70,00 €.

2. Widerspruch Wehrerfassung

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie dafür tauglich sind.

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr das 18.Lebensjahr vollenden:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift

Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung schriftlich einzulegen.

Ihr Einwohnermeldeamt