| I: | Beschlussfassung durch den Gemeinderat |
| 1. | Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 07.08.2023, Az. 12-0768.023.17-21, die Schlussberichte für die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Floh-Seligenthal für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 übersandt. |
| 2. | Mit den Beschlüssen vom 11.10.2023, Nr. 171-28/23, 173-28/23, 175-28/23, 177-28/23 und 179-28/23 hat der Gemeinderat nach Kenntnisnahme der Berichte des Rechnungsprüfungsamtes die Jahresrechnungen der Gemeinde Floh-Seligenthal für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt. |
| 3. | Mit den Beschlüssen vom 11.10.2023, Nr. 172-28/23, 174-28/23, 176-28/23, 178-28/23 und 180-28/23 wurde dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung erteilt. |
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| II: | Auslegungshinweis |
| Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO liegen die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 20.11.2023 bis 01.12.2023 zu den normalen Sprechzeiten öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. | |
Floh-Seligenthal, den 30.10.2023
gez.
Ralf Holland-Nell
Bürgermeister