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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
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Information Ihres Einwohnermeldeamtes

Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16.Lebensjahr besteht.

(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)

Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

-

ein biometrisches Passbild

-

37,00 € ab dem 24. Lebensjahr oder

22,80 € bis zum 24.Lebensjahr

-

Geburts- oder Eheurkunde

(nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)

Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 150 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:

Dienstag

von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ihr Einwohnermeldeamt