Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16.Lebensjahr besteht.
(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
| - | ein biometrisches Passbild |
| - | 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr oder 22,80 € bis zum 24.Lebensjahr |
| - | Geburts- oder Eheurkunde (nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde) |
Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 150 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.
Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:
| Dienstag | von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Ihr Einwohnermeldeamt