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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse

In der 3. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.10.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 018-03/24 - Hauptsatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal in vorliegender Form.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 019-03/24 - Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse in vorliegender Form.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 020-03/24 - Bedarfsplanung der Kindergärten der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt, die private Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ im OT Schnellbach für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit 3 Kindergartenplätzen für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde in die Bedarfsplanung aufzunehmen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 021-03/24 - 1. Änderung der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes der Gemeinde Floh-Seligenthal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal beschließt die 1. Änderung der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes der Gemeinde Floh-Seligenthal in vorliegender Form.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 022-03/24 - Kauf eines Grundstückes in der Gemarkung Seligenthal, Flur 8, Flurstück 101

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Kauf des Grundstückes, Flur 8, Flurstück 101 in der Gemarkung Seligenthal, mit 2.305 m² gemäß katasteramtlichen Richtwert. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen. Die Drucksache Nr. 188-29/23 wird hiermit aufgehoben.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 023-03/24 - Verkauf eines noch zu vermessenden Teilgrundstückes Flur 9, Flurstück 595 in der Gemarkung Kleinschmalkalden

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Verkauf eines noch zu vermessenen Teilgrundstückes, Flur 9, Flurstück 595 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit ca. 467 m² gemäß des katasteramtlichen Richtwert.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen. Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 024-03/24 - Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Kleinschmalkalden, Flur 8, Flurstück 187/2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Floh-Seligenthal beschließt den Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Kleinschmalkalden, Flur 8, Flurstück 187/2, mit 498 m² gemäß katasteramtlichen Richtwert. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 025-03/24 - Tausch eines Grundstückes in der Flur 11, Flurstück 3/23 in der Gemarkung Struth-Helmershof mit dem Flurstück 28, in Flur 17, Gemarkung Schnellbach

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Tausch eines Grundstückes in der Flur 11, Flurstück 3/23 in der Gemarkung Struth-Helmershof mit einer Fläche von 881 m² mit dem Flurstück 28, in Flur 17, Gemarkung Schnellbach mit einer Fläche von 6861 m². Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 026-03/24 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle" der Gemeinde Floh-Seligenthal im OT Kleinschmalkalden nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt:

1.

Die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom 24. September 2024 gebilligt.

2.

Die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24. September 2024 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen