Titel Logo
Gemeinde-Kurier
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information Ihres Einwohnermeldeamtes

Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16.Lebensjahr besteht.

(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)

Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

-

ein biometrisches Passbild

-

37,00 € ab dem 24.Lebensjahr oder

22,80 € bis zum 24.Lebensjahr

-

Geburts- oder Eheurkunde

(nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)

Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 100 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:

Dienstag

von

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag

von

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag

von

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ihr Einwohnermeldeamt